Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Südafrika-Gruppenreisen der RCG-Reisen GmbH
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Ihnen (nachfolgend: "Kunde") und der RCG-Reisen GmbH (nachfolgend: "Veranstalter") geschlossenen Verträge über die Teilnahme an von uns organisierten Gruppenreisen nach Südafrika.
1.2. Grundlage des Reisevertrages sind die Reiseausschreibung in unserer Broschüre bzw. auf unserer Website, diese AGB sowie unsere Buchungsbestätigung.
§2 Vertragsabschluss
2.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.
2.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch uns zustande.
2.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
§3 Leistungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unserer Reiseangebote sowie aus der Buchungsbestätigung.
3.2. Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.3. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden (z. B. Flugzeitenänderungen, Hotelwechsel), sind gestattet, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
§4 Zahlung
4.1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.
4.2. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten.
4.3. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß §5 zu berechnen.
§5 Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
5.2. Im Falle des Rücktritts behalten wir uns vor, folgende pauschale Entschädigungen zu berechnen:
bis 61 Tage vor Reisebeginn: 25 %
60 bis 46 Tage vor Reisebeginn: 35 %
46 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 %
30 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100 %
bei Nichtantritt: 100 %
5.3. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
§6 Umbuchung
6.1. Bei unseren Gruppenreisen mit festen Terminen sind Umbuchungen – insbesondere Änderungen des Reisedatums oder der Teilnehmer – grundsätzlich nicht möglich.
6.2. Jede Änderung gilt als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung und unterliegt den in §5 genannten Stornobedingungen.
§7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl (laut Ausschreibung) nicht erreicht wird. In diesem Fall erhalten Sie den bereits gezahlten Reisepreis vollständig zurück.
7.2. Wir können den Vertrag kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich gegen Vertragspflichten verstößt. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch ersparte Aufwendungen und etwaige Erstattungen Dritter anrechnen lassen.
§8 Haftung
8.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
sorgfältige Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
8.2. Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit kein Körperschaden vorliegt oder der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
8.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. fakultative Ausflüge).
§9 Mitwirkungspflicht des Reisenden
9.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Mängeln unverzüglich die Reiseleitung oder uns zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
9.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend gemacht werden.
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